Beschluss (EU) 2025/493 des Rates vom 5. März 2025 über den im Namen der Europäischen Union auf der 68. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 68. Tagung der Suchtstoffkommission vom 10. bis 14. März 2025 zu vertreten ist, wenn dieses Gremium Beschlüsse über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1971 über psychotrope Stoffe zu erlassen hat, ist im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.
Article 2
Der Standpunkt nach Artikel 1 wird von den Mitgliedstaaten vorgetragen, die Mitglieder der Suchtstoffkommission sind, und die gemeinsam im Interesse der Union handeln.
Article 3
Dieser Beschluss ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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