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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/495 der Kommission vom 17. März 2025 über die Verlängerung der vom belgischen Föderalen Öffentlichen Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Interox SG 35 Plus gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

CELEX
32025D0495
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-03-17
In force since
2024-10-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der belgische Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt kann die Maßnahme zur Genehmigung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Interox SG 35 Plus zur Desinfektion der Isolatoren der Universitätsklinik Gent bis zum 1. Mai 2026 verlängern, sofern er sicherstellt, dass das Produkt nur unter seiner Aufsicht verwendet wird.

Article 2

Dieser Beschluss ist an den belgischen Föderalen Öffentlichen Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt gerichtet. Er gilt ab dem 28. Oktober 2024.

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