Beschluss (EU) 2025/643 des Rates vom 24. März 2025 über den Abschluss des Protokolls (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde im Namen der Europäischen Union
Text
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Article 1
Das Protokoll (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde wird im Namen der Europäischen Union genehmigt .
Article 2
Die Kommission nimmt die Notifikation gemäß Artikel 18 des Protokolls im Namen der Union vor, um die Zustimmung der Union auszudrücken, durch das Protokoll gebunden zu sein .
Article 3
Gemäß den Bestimmungen und Bedingungen des Anhangs zu diesem Beschluss Beschlusses wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union die durch den gemäß Artikel 9 des Abkommens eingerichteten Gemischten Ausschuss vorgenommenen Änderungen des Protokolls zu genehmigen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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