Durchführungsbeschluss (EU) 2025/658 der Kommission vom 3. April 2025 zur Anerkennung, dass der von Frankreich gemäß Artikel 31 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegte Bericht genaue Daten für die Messung der auf den Anbau von Zuckerrüben, Weichweizen, Körnermais, Raps und Sonnenblumen in diesem Mitgliedstaat zurückgehenden Treibhausgasemissionen enthält
Text
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Article 1
Der Bericht, den Frankreich der Kommission am 19. November 2024 zur Anerkennung vorgelegt hat, enthält genaue Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen, die auf den Anbau von Zuckerrüben, Weichweizen, Körnermais, Raps und Sonnenblumen zurückgehen, die typischerweise in NUTS-2-Regionen in Frankreich hergestellt werden. Die Zusammenfassung der im Bericht angeführten Daten ist im Anhang enthalten.
Article 2
Werden an den Daten im Bericht, dessen Anerkennung am 19. November 2024 bei der Kommission beantragt wurde, Änderungen vorgenommen, die sich auf die Genauigkeit der Daten und damit die Grundlage dieses Beschlusses auswirken könnten, meldet Frankreich diese Änderungen unverzüglich der Kommission. Die Kommission prüft die gemeldeten Änderungen, um festzustellen, ob der Bericht weiterhin die genauen Daten enthält, aufgrund derer er anerkannt wurde.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Seine Geltungsdauer endet am 24. April 2030.
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