Beschluss (EU) 2025/673 der Europäischen Zentralbank vom 24. März 2025 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2023/1681 über die Lieferung der aufsichtlichen Daten an die Europäische Zentralbank, die von den beaufsichtigen Unternehmen den nationalen zuständigen Behörden gemeldet werden (EZB/2023/18) (EZB/2025/10)
Text
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Article 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Mit diesem Beschluss werden im Einklang mit Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17) Verfahren für die Übermittlung der Daten an die Europäische Zentralbank (EZB) festgelegt, die den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities — NCAs) von den beaufsichtigten Unternehmen aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2070 der Kommission, der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 der Kommission, der Durchführungsverordnung (EU) 2021/453 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2454 der Kommission gemeldet werden.
Article 2 Wirksamwerden
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Article 3 Adressaten
Dieser Beschluss ist an die nationalen zuständigen Behörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten gerichtet.
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