Durchführungsbeschluss (EU) 2025/784 der Kommission vom 14. April 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/3238 betreffend bestimmte Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Infektion mit dem Virus der Pest der kleinen Wiederkäuer in Bulgarien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 2349)
Text
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Article 1 Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/3238
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/3238 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 2 wird folgender Buchstabe d hinzugefügt: „d) die Verbringungen von Schafen und Ziegen aus dem gesamten Hoheitsgebiet Bulgariens an einen Bestimmungsort in einem anderen Mitgliedstaat bis zum 30. September 2025 verboten ist.“ 2. In Artikel 4 wird das Datum „31. Juli 2025“ durch „31. Dezember 2025“ ersetzt. 3. Der Anhang erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Article 2 Adressat
Dieser Beschluss ist an die Republik Bulgarien gerichtet.
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