Beschluss (EU) 2025/803 des Rates vom 22. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Tunesiens zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertreten ist
Text
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Article 1
Im Namen der Union ist in der Sitzung des Ministerkomitees des Europarats am 23. April 2025 der Standpunkt zu vertreten, die Verlängerung der Frist für den Beitritt Tunesiens zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bis zum 23. April 2027 zu befürworten.
Article 2
Der Standpunkt nach Artikel 1 wird von den Mitgliedstaaten der Union vorgetragen, die Mitglieder des Ministerkomitees des Europarats sind und gemeinsam handeln.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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