Beschluss (EU) 2025/851 des Rates vom 14. April 2025 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen
Text
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Article 1
Das Abkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Die Kommission nimmt die in Artikel 31 des Abkommens vorgesehene Notifizierung im Namen der Union vor, um der Zustimmung der Union zur Bindung durch das Abkommen zum Ausdruck zu bringen .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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