Beschluss (EU) 2025/915 des Rates vom 12. Mai 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union bei der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich der Aufnahme des Übereinkommens über den elektronischen Geschäftsverkehr in das Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zu vertreten ist, besteht darin, sich dem Konsens über die Aufnahme des Übereinkommens über den elektronischen Geschäftsverkehr in Anhang 4 des WTO-Übereinkommens anzuschließen, sofern er unter den WTO-Mitgliedern erzielt wird. Dieser Standpunkt wird von der Kommission vertreten.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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