Beschluss (EU) 2025/961 des Rates vom 12. Mai 2025 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2024-2029)
Text
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Article 1
Das Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2024–2029) (im Folgenden „Protokoll“) wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Die Kommission nimmt die Notifizierung gemäß Artikel 20 des Protokolls im Namen der Union vor, mit der die Union ihre Zustimmung bekundet, durch das Protokoll gebunden zu sein .
Article 3
Gemäß den im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Bestimmungen und Bedingungen wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union die Änderungen des Protokolls zu genehmigen, die durch den nach Artikel 10 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss vorgenommen werden.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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