Beschluss (EU) 2025/1014 der Kommission vom 16. Mai 2025 über die Ausnahme des Königreichs Spanien von bestimmten Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Balearen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 3174)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Dem Königreich Spanien wird eine Ausnahme von den Bestimmungen des Artikels 3 Absatz 1 Buchstaben a, b, e, k, o und p, des Artikels 6, des Artikels 7 Absatz 1, des Artikels 8 Absätze 1 und 4, der Artikel 9, 10 und 11 sowie des Artikels 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/943 und des Artikels 40 Absätze 4 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/944 in Bezug auf die Balearen gewährt.
Article 2
Die nach Artikel 1 gewährte Ausnahme gilt bis zu einem Zeitpunkt, der zwölf Monate nach dem Tag liegt, an dem das neue Stromverbindungskabel zwischen den Balearen und dem spanischen Festland betriebsfähig wird.
Article 3
Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions