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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1077 der Kommission vom 2. Juni 2025 über die Verlängerung der vom Gesundheitsministerium der Tschechischen Republik ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Tandem gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 3307)

CELEX
32025D1077
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-06-02
In force since
2025-03-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das Gesundheitsministerium der Tschechischen Republik kann die Maßnahme, mit der die Bereitstellung auf dem Markt des Biozidprodukts Tandem sowie dessen Verwendung zur Bekämpfung des Bettwanzenbefalls in den Räumlichkeiten der von der Verwaltung der Serviceeinrichtungen der Tschechischen Technischen Universität Prag betriebenen Studentenwohnheime in Strahov gestattet wird, bis zum 2. Oktober 2026 verlängern, sofern es sicherstellt, dass das Produkt nur von dem in der befristeten Genehmigung bestimmten Unternehmer, von geschulten Fachkräften und in den festgelegten Räumlichkeiten verwendet wird.

Article 2

Dieser Beschluss ist an das Gesundheitsministerium der Tschechischen Republik gerichtet. Er gilt ab dem 31. März 2025.

Relations

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