Beschluss (EU) 2025/1213 des Rates vom 12. Juni 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates im Hinblick auf die Vermarktungsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 121. Tagung des Rates der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (im Folgenden „Rat der Mitglieder“) im Juli 2025 oder im Rahmen eines vor der nächsten ordentlichen Tagung des Rates der Mitglieder im November 2025 eingeleiteten Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder im Wege eines Schriftwechsels zu vertreten ist, ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
Article 2
Technischen Anpassungen anderer Methoden oder Dokumente des Internationalen Olivenrates kann von den Vertretern der Union im Rat der Mitglieder ohne weiteren Beschluss des Rates zugestimmt werden, falls sich diese technischen Anpassungen aus Änderungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Vermarktungsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl ergeben.
Article 3
Werden vor der 121. Tagung des Rates der Mitglieder vom Komitee für Chemie und Normung neue wissenschaftliche oder technische Informationen vorgelegt, die den Standpunkt gemäß Artikel 1 beeinflussen könnten, beantragen die Vertreter der Union, dass die Annahme des Beschlusses zur Änderung der Vermarktungsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl zurückgestellt wird, bis der Standpunkt der Union auf Grundlage der neuen Informationen festgelegt ist.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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