Beschluss (EU) 2025/1244 des Rates vom 19. Juni 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu bestimmten Resolutionen, die auf der 23. Generalversammlung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein zu verabschieden sind, zu vertretenden Standpunkts
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 23. Generalversammlung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) am 20. Juni 2025 zu vertreten ist, ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
Article 2
Der Standpunkt gemäß Artikel 1 wird von den Mitgliedstaaten der Union vorgetragen, die auch Mitglieder der OIV sind und gemeinsam im Interesse der Union handeln.
Article 3
1 Wenn neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die vor den oder während der Tagungen der OIV vorgelegt werden, den Standpunkt gemäß Artikel 1 wahrscheinlich beeinflussen werden, beantragen die Mitgliedstaaten, die auch Mitglieder der OIV sind, dass die Abstimmung auf der Generalversammlung der OIV zurückgestellt wird, bis der Standpunkt der Union auf Grundlage der neuen Informationen festgelegt ist.
2 Die Mitgliedstaaten, die auch Mitglieder der OIV sind, können nach entsprechender Abstimmung ohne einen weiteren Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts der Union technischen Änderungen an den im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten OIV-Resolutionsentwürfen zustimmen, sofern der Inhalt der Resolutionen dadurch nicht wesentlich verändert wird; sie handeln dabei gemeinsam im Interesse der Union.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions