Beschluss (EU) 2025/1259 des Rates vom 19. Juni 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der durch das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks eingesetzten Kommission auf deren 28. Tagung zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der im Namen der Union auf der 28. Tagung der mit Artikel 10 des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks eingesetzten Kommission (im Folgenden „OSPAR-Kommission“) zu vertretende Standpunkt besteht darin, die Annahme der folgenden Maßnahmen zu unterstützen: des Beschlusses über die Beschränkung bestimmter Produkte, um die Freisetzung von Kunststoff in die Meeresumwelt zu verhindern, des Beschlusses oder Beschlusses und Empfehlung über die Bewirtschaftung von Einleitwasser aus Abgasreinigungssystemen, die an Bord von Schiffen installiert sind,
Article 2
Präzisierungen des in Artikel 1 genannten Standpunkts können von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf der 28. Tagung der OSPAR-Kommission eintreten, in Konsultation mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Koordinierungstreffen vor Ort ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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