Beschluss (GASP) 2025/1341 des Rates vom 8. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
Text
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Article 1
„(8 Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der EUTM RCA dienende Betrag beläuft sich für den Zeitraum vom 20. September 2025 bis zum 19. September 2026 auf 11400000 EUR. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 0 % an Mitteln für Verpflichtungen und 0 % an Mitteln für Zahlungen.“
„(2 Vorbehaltlich einer strategischen Bewertung, die Anfang 2026 durchgeführt wird, endet das Mandat der EUTM RCA am 19. September 2026.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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