Beschluss (EU) 2025/1348 des Rates vom 27. Januar 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden (im Folgenden „Vereinbarung“), wird vorbehaltlich des Abschlusses der genannten Vereinbarung im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Die diesem Beschluss beigefügte Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.
Article 3
Bis zu ihrem Inkrafttreten wird die Vereinbarung in Einklang mit ihrem Artikel 22 Absatz 3 ab dem Unterzeichnungsdatum vorläufig angewandt.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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