Beschluss (GASP) 2025/1450 des Rates vom 15. Juli 2025 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2080
Text
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Article 1 Der Sonderbeauftragte der Europäischen Union
Frau Magdalena GRONO wird für den Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 31. August 2025 zur Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien ernannt. Das Mandat von Frau Magdalena GRONO als Sonderbeauftragte der Europäischen Union (im Folgenden ‚Sonderbeauftragter‘) für den Südkaukasus und die Krise in Georgien wird bis zum 31. August 2027 verlängert. Der Rat kann auf der Grundlage einer Bewertung durch das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) und auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden ‚Hoher Vertreter‘) beschließen, dass das Mandat des Sonderbeauftragten eher endet.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
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