Beschluss (GASP) 2025/1452 des Rates vom 15. Juli 2025 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Region der Großen Seen und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2098
Text
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Article 1 Der Sonderbeauftragte der Europäischen Union
1 Herr Johan BORGSTAM wird vom 1. September 2024 bis zum 31. August 2025 zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden ‚Sonderbeauftragter‘) für die Region der Großen Seen ernannt.
2 Das Mandat von Herrn Johan BORGSTAM als Sonderbeauftragter für die Region der Großen Seen wird bis zum 31. August 2027 verlängert.
3 Der Rat kann auf der Grundlage einer Bewertung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (im Folgenden ‚PSK‘) und auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden ‚Hoher Vertreter‘) beschließen, das Mandat des Sonderbeauftragten zu verlängern oder es früher zu beenden.“
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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