Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2025/1479 der Kommission vom 22. Mai 2025 zur Festlegung der anteiligen Beiträge von Einrichtungen, die eine Genehmigung im Sinne von Artikel 1 Nummer 3 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates innehaben, zum Unionsziel der CO2-Injektionskapazität bis 2030

CELEX
32025D1479
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2025-05-22
In force since
2025-07-26
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Als Einrichtungen, die einem Beitrag unterliegen, gelten Inhaber einer Genehmigung, deren kombinierte Förderung von Rohöl und Erdgas in der Union 95 % der im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 in der Union geförderten Rohöl- und Erdgasmenge ausmachte. Diese Einrichtungen unterliegen den in Anhang 1 festgelegten Beitragsverpflichtungen.

Article 2

Als ausgenommene Einrichtungen gelten Inhaber einer Genehmigung mit Rohöl- und Erdgasförderungsmengen, die 5 % der kumulierten Förderungsmengen von Rohöl und Erdgas in der Union im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 ausmachten. Diese ausgenommenen Einrichtungen sind in Anhang 2 aufgeführt.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions