Beschluss (GASP) 2025/1498 des Rates vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA)
Text
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Article 1
„(7 Um die maritime Lageerfassung im Operationsgebiet zu gewährleisten, erhebt EUNAVFOR ATALANTA zusätzlich zu den für die Erfüllung der übrigen Aufgaben der Operation erforderlichen Daten Informationen über Waffenhandel und Schattenflotten, um diese Informationen gegebenenfalls mit Mitgliedstaaten, der Kommission, dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol), der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) auszutauschen.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
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