Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1529 der Kommission vom 29. Juli 2025 mit Vorschriften zur Anwendung der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich eines Antrags Finnlands auf Nichtanwendung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1695 der Kommission vorgesehenen Anforderung einer Nutzung der neuesten ETCS-Baseline in der streckenseitigen Einrichtung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 5123)
Text
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Article 1
Dem Antrag Finnlands auf Nichtanwendung von Anhang I Abschnitt 7.2.4.2 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1695 auf das EKA-Pilotstreckenprojekt wird unter der Bedingung stattgegeben, dass die von Finnland vorgeschlagenen alternativen Maßnahmen angewandt werden und im Jahr 2030 eine Neubewertung der künftigen Wirtschaftlichkeit der Installation von ETCS-Baseline 4 auf der EKA-Pilotstrecke vorgenommen wird.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Finnland gerichtet. Er gilt bis zum 31. Dezember 2035.
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