Beschluss (EU) 2025/1531 des Rates vom 18. Februar 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Korea andererseits über die Teilnahme der Republik Korea an Programmen der Union
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Korea andererseits über die Teilnahme der Republik Korea an Programmen der Union wird vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Union — genehmigt .
Article 2
Das Abkommen wird gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Abkommens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsparteien einander den Abschluss ihrer hierfür erforderlichen internen Verfahren notifiziert haben, bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt,
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions