Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1760 der Kommission vom 19. August 2025 zur Festlegung gemäß Artikel 41 Absatz 1 der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu der Frage, ob eine Maßnahme Frankreichs im Hinblick auf das Apple iPhone 12 A2403 gerechtfertigt ist (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 5736)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Maßnahme, die Frankreich über seine zuständige Marktüberwachungsbehörde Agence Nationale des Fréquences am 5. Oktober 2023 gemäß Artikel 40 Absatz 4 der Richtlinie 2014/53/EU über das in Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1020 genannte Informations- und Kommunikationssystem (ICSMS) notifiziert hat, um das von Apple Inc. hergestellte iPhone 12 A2403 vom Markt zu nehmen, ist gerechtfertigt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions