Beschluss (EU) 2025/1765 der Kommission vom 11. April 2025 über die staatliche Beihilfe SA.53630 (2020/C) — (ex 2019/FC) — Belgien Mutmaßliche Beihilfe zugunsten von Ladbrokes im Zusammenhang mit virtuellen Wetten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 2174)
Text
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Article 1
Das Königreich Belgien hat Ladbrokes ab dem 10. Februar 2014 keine rechtswidrigen Beihilfen in Form von ausschließlichen Rechten an virtuellen Wetten gewährt. Die mutmaßliche Maßnahme stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.
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