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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1847 der Kommission vom 15. September 2025 zur Festlegung von Vorschriften für die Anwendung der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich eines Antrags Dänemarks auf Nichtanwendung der Anforderung bezüglich der Gleislagestabilität gegenüber einwirkenden Lasten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1299/2014 der Kommission (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 6199)

CELEX
32025D1847
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-09-15
In force since
2025-09-15
End of validity
2036-10-10
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Dem Antrag Dänemarks auf Nichtanwendung des Abschnitts 4.2.6 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 1299/2014 auf den spezifischen Abschnitt des Projekts zur Erneuerung der Gleise 2, 3 und 5 am Bahnhof Slagelse im Rahmen eines Projekts zur Erhöhung der Geschwindigkeit wird unter der Bedingung stattgegeben, dass die von Dänemark vorgeschlagene alternative Maßnahme angewandt wird. Dänemark unterrichtet die Kommission unverzüglich, wenn es Informationen vorliegen hat, dass die Nichtanwendung die Sicherheit des Eisenbahnsystems nach vernünftigem Ermessen beeinträchtigen könnte.

Article 2

Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet. Er gilt bis zum 10. Oktober 2036.

Relations

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