Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1875 der Kommission vom 16. September 2025 über den Rechnungsabschluss der Zahlstelle in den Niederlanden für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2021 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 6214)
Text
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Article 1
Die Rechnungen der niederländischen Zahlstelle „Rijksdienst voor Ondernemend Nederland“ über die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2021 finanzierten Ausgaben werden abgeschlossen. Die Beträge, die von den Niederlanden gemäß dem vorliegenden Beschluss wiedereinzuziehen bzw. ihnen zu erstatten sind, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ergebenden Beträge, sind im Anhang dieses Beschlusses ausgewiesen.
Article 2
Dieser Beschluss greift späteren Konformitätsabschlussbeschlüssen der Kommission gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 nicht vor, mit denen nicht im Einklang mit den Unionsvorschriften getätigte Ausgaben von der Unionsfinanzierung ausgeschlossen werden.
Article 3
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
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