Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1886 der Kommission vom 17. September 2025 über den Rechnungsabschluss von Zahlstellen in Italien und der Slowakei für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2020 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 6267)
Text
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Article 1
Die Rechnungen der italienischen Zahlstelle „Agenzia della Regione Calabria per le Erogazioni in Agricoltura“ und der slowakischen Zahlstelle „Pôdohospodárska platobná agentúra“ über die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2020 finanzierten Ausgaben werden abgeschlossen. Die gemäß diesem Beschluss von Italien und der Slowakei wiedereinzuziehenden bzw. ihnen zu erstattenden Beträge, einschließlich der sich aus der Anwendung des Artikels 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ergebenden Beträge, sind in den Anhängen I und II dieses Beschlusses aufgeführt.
Article 2
Dieser Beschluss greift späteren Konformitätsabschlussbeschlüssen der Kommission gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 nicht vor, mit denen nicht im Einklang mit den Unionsvorschriften getätigte Ausgaben von der Unionsfinanzierung ausgeschlossen werden.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik und an die Slowakische Republik gerichtet.
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