Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1900 der Kommission vom 22. September 2025 zur Festlegung des Jahresprogramms 2026 der Kontrollen, die Experten der Kommission in den Mitgliedstaaten durchführen, um die Anwendung der Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette zu überprüfen
Text
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Article 1
Das Jahresprogramm 2026 der Kontrollen, die Experten der Kommission gemäß Artikel 116 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/625 in den Mitgliedstaaten durchführen, ist im Anhang dieses Durchführungsbeschlusses festgelegt.
Article 2
Dieser Durchführungsbeschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2026.
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