Beschluss (EU) 2025/1947 des Rates vom 18. September 2025 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat hinsichtlich eines Beschlusses zur Änderung des Protokolls Nr. 4 zu dem genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der im Namen der Union im mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat hinsichtlich der Änderung des Protokolls Nr. 4 zu dem genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretende Standpunkt beruht auf dem Entwurf des Beschlusses des Assoziationsrates, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Der vorliegende Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft und läuft am 31. Dezember 2026 aus.
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