Beschluss (EU) 2025/2018 des Rates vom 18. September 2025 über den Abschluss — im Namen der Union — des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits (2025-2030)
Text
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Article 1
Das Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits (2025-2030) (im Folgenden „Protokoll“) wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Die Kommission nimmt die in Artikel 14 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor, um die Zustimmung der Union auszudrücken, durch das Protokoll gebunden zu sein.
Article 3
Die Kommission wird gemäß den im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Verfahren und Bedingungen ermächtigt, im Namen der Union die Änderungen des Protokolls zu genehmigen, die der nach Artikel 12 des Abkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss verabschiedet.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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