Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2054 der Kommission vom 13. Oktober 2025 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 6791)
Text
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Article 1
Die Unionsfinanzierung wird um die im Anhang aufgeführten Beträge gekürzt, die sich auf von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten im Rahmen des EGFL oder des ELER gemeldete Ausgaben für Interventionen gemäß Titel III der Verordnung (EU) 2021/2115 beziehen und für die kein entsprechender Output im jährlichen Leistungsbericht gemäß Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/2116 sowie gemäß Artikel 134 der Verordnung (EU) 2021/2115 gemeldet wurde.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das das Königreich Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Republik Zypern und das Königreich der Niederlande gerichtet.
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