Beschluss (EU) 2025/2089 des Rates vom 10. Oktober 2025 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien
Text
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Article 1
Die Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre wird im Namen der Union genehmigt. Die Verlängerung des Abkommens gilt rückwirkend ab dem 17. Mai 2025.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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