Beschluss (EU) 2025/2182 der Europäischen Zentralbank vom 16. Oktober 2025 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/14 über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2025/36)
Text
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Article 5 Erkennung von falschen Euro-Banknoten
Fälschungsverdächtige Euro-Banknoten und Euro-Banknoten, deren Echtheit im Anschluss an eine im Einklang mit Anhang IIa oder IIb durchgeführte Klassifizierung oder nach manueller Echtheitsprüfung durch einen geschulten Mitarbeiter nicht eindeutig festgestellt wird, sind unverzüglich entsprechend den nationalen Bestimmungen und in jedem Fall innerhalb von 20 Werktagen von den Bargeldakteuren an die zuständigen nationalen Behörden bzw. an die NZB zu übergeben. Fälschungsverdächtige Euro-Banknoten sind zusammen mit allen verfügbaren Informationen über den Kontoinhaber zu übergeben.“
Article 2 Schlussbestimmungen
1 Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
2 Für Bargeldakteure von Mitgliedstaaten, die den Euro nach dem Tag der Verabschiedung dieses Beschlusses einführen, gilt dieser ab dem Tag der Einführung des Euro.
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