Beschluss (Euratom) 2025/2209 der Kommission vom 31. Oktober 2025 über den Abschluss — durch die Europäische Kommission, im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an Programmen der Union
Text
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an Programmen der Union wird hiermit hinsichtlich der unter den Euratom-Vertrag fallenden Angelegenheiten im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft genehmigt.
Article 2
Nach seiner Unterzeichnung und unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit wird das Abkommen nach seinem Artikel 18 vorläufig angewandt.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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