Beschluss (EU) 2025/2229 des Rates vom 27. Oktober 2025 über den Abschluss — im Namen der Union — des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Republik Côte d’Ivoire und der Europäischen Gemeinschaft (2025-2029)
Text
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Article 1
Das Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Republik Côte d’Ivoire und der Europäischen Gemeinschaft (2025-2029) (im Folgenden „Protokoll“) wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Die Kommission wird gemäß den in Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Bestimmungen und Bedingungen ermächtigt, im Namen der Union die Änderungen des Protokolls zu genehmigen, die der gemäß Artikel 9 des Abkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss annimmt.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft .
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