Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2297 der Kommission vom 13. November 2025 in Bezug auf die ungelösten Einwände hinsichtlich der Bedingungen für die Erteilung einer Zulassung für das Biozidprodukt Saltidin 20 % Outdoor gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 7591)
Text
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Article 1
Das mit der Nummer BC-PA066303-55 in das Register für Biozidprodukte eingetragene Biozidprodukt Saltidin 20 % Outdoor erfüllt die Bedingung gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für Erwachsene und Kinder über 12 Jahren, sofern die zusätzliche Vorsichtsmaßnahme „vor der Handhabung oder dem Verzehr von Lebensmitteln gründlich Hände waschen“ in der Zulassung und auf dem Etikett des Produkts aufgeführt ist.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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