Beschluss (EU) 2025/2324 des Rates vom 13. November 2025 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien zum Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds, zur Festlegung der Obergrenze des Jahresbeitrags für 2027, des Jahresbeitrags für 2026, der Höhe der ersten Tranche des Beitrags für 2026 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2028 und 2029
Text
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Article 1
Die Obergrenze für den Jahresbeitrag der Parteien zum Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Jahr 2027 wird für die Kommission auf 460000000 EUR festgesetzt.
Article 2
Der Jahresbeitrag der Parteien zum EEF für das Jahr 2026 wird für die Kommission auf 700000000 EUR festgesetzt.
Article 3
Der von den Parteien als erste Tranche für das Jahr 2026 zu zahlende Beitrag zum EEF wird auf 300000000 EUR festgesetzt.
Article 4
Ein Betrag von 1200000 EUR aus nicht gebundenen bzw. aus Projekten des 9. EEF freigegebenen Mitteln wird den Vertragsparteien des EFF in Form einer Kürzung der Zahlungen im Rahmen der ersten Tranche 2026 gemäß Artikel 3 erstattet.
Article 5
Die unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für das Jahr 2028 wird auf 400000000 EUR für die Kommission festgesetzt. Die unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für das Jahr 2029 wird auf 300000000 EUR für die Kommission festgesetzt.
Article 6
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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