Beschluss (EU) 2025/2325 des Rates vom 10. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten wird — vorbehaltlich des Abschlusses des besagten Änderungsprotokolls — im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Die Änderungen gemäß Artikel 1 des Änderungsprotokolls, die die folgenden Artikel des Abkommens, Anhänge des Abkommens und Erklärungen betreffen, werden gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Änderungsprotokolls bis zu dessen Inkrafttreten vorläufig ab dem 1. Januar 2026 angewandt: Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben m und u, Artikel 2, Artikel 3, Artikel 4p, Anhang I, Anhang III, Gemeinsame Erklärungen der Vertragsparteien.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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