Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2334 der Kommission vom 19. November 2025 über den Ausschluss bestimmter von bestimmten Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 7762)
Text
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Article 1
Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zulasten des EGFL oder des ELER gemeldeten Ausgaben werden von der Finanzierung durch die Union ausgeschlossen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Republik Estland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Italienische Republik, die Republik Litauen, Ungarn, das Königreich der Niederlande, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, Rumänien und die Slowakische Republik gerichtet.
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