Beschluss (GASP) 2025/2353 des Rates vom 20. November 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/1093 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau
Text
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Article 1
„(4 Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 48 Monate ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des ersten Vertrags zwischen dem Verwalter der Unterstützungsmaßnahmen, der als Anweisungsbefugter handelt, und den in Artikel 4 Absatz 2 des vorliegenden Beschlusses genannten Stellen, im Einklang mit Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a des Beschlusses (GASP) 2021/509.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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