Beschluss (EU) 2025/2362 des Rates vom 13. November 2025 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Aufnahme eines neu erlassenen Rechtsakts der Union in Anhang 2 des Windsor-Rahmens zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit Artikel 164 Absatz 1 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) zu vertreten ist, ist in dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses festgelegt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Die Verordnung (EU) 2025/14 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über die Genehmigung und Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 wird in Anhang 2 des Windsor-Rahmens unter Nummer 14 „Bauprodukte, Maschinen, Seilbahnen, persönliche Schutzausrüstungen“ aufgenommen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
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