Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2389 der Kommission vom 28. November 2025 über die Verlängerung der vom französischen Ministerium für den ökologischen Wandel ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Biobor JF gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 8053)
Text
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Article 1
Das französische Ministerium für den ökologischen Wandel darf die Maßnahme, mit der die Bereitstellung des Biozidprodukts Biobor JF auf dem Markt sowie dessen Verwendung durch berufsmäßige Verwender für die antimikrobielle Behandlung von Kraftstofftanks und Kraftstoffsystemen von Luftfahrzeugen gestattet wurde, bis zum 30. April 2027 verlängern.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das französische Ministerium für den ökologischen Wandel gerichtet.
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