Beschluss (EU) 2025/2437 des Rates vom 20. November 2025 über den im Namen der Europäischen Union auf der 20. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES CoP20) zu vertretenden Standpunkt (Samarkand, Usbekistan, 24. November bis 5. Dezember 2025)
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 20. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (im Folgenden „CITES CoP20“) zu vertreten ist, ist in den Anhängen dieses Beschlusses festgelegt.
Article 2
Soweit sich neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die nach der Annahme des vorliegenden Beschlusses sowie vor oder während der CITES CoP20 vorgelegt werden, auf den Standpunkt gemäß Artikel 1 auswirken könnten oder auf dieser Tagung überarbeitete oder neue Vorschläge zu Fragen unterbreitet werden, zu denen die Union noch keinen Standpunkt festgelegt hat, wird durch Koordinierung an Ort und Stelle ein Standpunkt zu den betreffenden Vorschlägen entwickelt, bevor die CITES CoP20 zur Abstimmung darüber schreitet. In derartigen Fällen muss der Standpunkt der Union mit den Grundsätzen gemäß den Anhängen des vorliegenden Beschlusses vereinbar sein.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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