Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2452 der Kommission vom 5. Dezember 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/411 zur Aktualisierung der Liste der Schifffahrtsunternehmen mit Angabe der für ein Schifffahrtsunternehmen zuständigen Verwaltungsbehörde gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/411 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2026.
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