Beschluss (EU) 2025/2478 des Rates vom 21. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an Programmen der Union
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an Programmen der Union (im Folgenden „Abkommen“) hinsichtlich der nicht unter den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Euratom-Vertrag“) fallenden Angelegenheiten im Namen der Union wird — vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Abkommens — genehmigt.
Article 2
Das Abkommen wird hinsichtlich der nicht unter den Euratom-Vertrag fallenden Angelegenheiten unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit nach Artikel 18 des Abkommens bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft .
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