Beschluss (GASP) 2025/2539 des Rates vom 11. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2269 zur Unionsunterstützung für die Durchführung eines Projekts mit dem Titel „Förderung verantwortungsvoller Innovation auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz im Dienste von Frieden und Sicherheit“
Text
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Article 1
Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 des Beschlusses (GASP) 2022/2269 erhält folgende Fassung: „Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 39 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Beitragsvereinbarung.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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