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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2025/2597 des Rates vom 8. Dezember 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf seiner 19. Sitzung hinsichtlich Empfehlungen und Schlussfolgerungen, die an bestimmte Vertragsstaaten gerichtet sind und sich auf deren Durchführung dieses Übereinkommens beziehen, in Bezug auf Aspekte, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32025D2597
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2025-12-08
In force since
2025-12-08
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union im mit Artikel 67 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt eingesetzten Ausschuss der Vertragsparteien auf der 19. Sitzung zu vertreten ist, besteht darin, dass keine Einwände gegen die Annahme der folgenden Rechtsakte erhoben werden: 1. Empfehlung an das Vereinigte Königreich zur Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul, enthalten in Dokument IC-CP(2025)22prov; 2. Empfehlungen an Andorra zur Vertrauensbildung durch Unterstützung, Schutz und Justiz auf der Grundlage des Übereinkommens von Istanbul, enthalten in Dokument IC-CP(2025)23prov; 3. Empfehlungen an Belgien zur Vertrauensbildung durch Unterstützung, Schutz und Justiz auf der Grundlage des Übereinkommens von Istanbul, enthalten in Dokument IC-CP(2025)24revprov; 4. Empfehlungen an Frankreich zur Vertrauensbildung durch Unterstützung, Schutz und Justiz auf der Grundlage des Übereinkommens von Istanbul, enthalten in Dokument IC-CP(2025)25prov; 5. Empfehlungen an Italien zur Vertrauensbildung durch Unterstützung, Schutz und Justiz auf der Grundlage des Übereinkommens von Istanbul, enthalten in Dokument IC-CP(2025)26prov; 6. Empfehlungen an die Niederlande zur Vertrauensbildung durch Unterstützung, Schutz und Justiz auf der Grundlage des Übereinkommens von Istanbul, enthalten in Dokument IC-CP(2025)27prov; 7. Empfehlungen an Portugal zur Vertrauensbildung durch Unterstützung, Schutz und Justiz auf der Grundlage des Übereinkommens von Istanbul, enthalten in Dokument IC-CP(2025)28prov; 8. Empfehlungen an Serbien zur Vertrauensbildung durch Unterstützung, Schutz und Justiz auf der Grundlage des Übereinkommens von Istanbul, enthalten in Dokument IC-CP(2025)29prov; und 9. Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien in Bezug auf Polen, enthalten in Dokument IC-CP(2025)30prov.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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