Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2612 des Rates vom 11. Dezember 2025 zur Feststellung der zufriedenstellenden Erfüllung der Bedingungen für die Zahlung eines Teils der sechsten Tranche im Rahmen des Ukraine-Plans der Fazilität für die Ukraine
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Article 1
Die zufriedenstellende Erfüllung der einschlägigen Bedingungen für die Zahlung eines Teils der vierten und der sechsten Tranche der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung und der Unterstützung in Darlehensform in Höhe von 2456365209 EUR, vor Verrechnung der Vorfinanzierung, wovon 597494240 EUR auf die vierte und 1858870969 EUR auf die sechste Tranche entfallen, wird im Einklang mit der von der Kommission gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/792 vorgelegten Bewertung, die diesem Beschluss beigefügt ist, festgestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem Tag seiner Annahme.
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