Beschluss (EU) 2025/2625 des Rates vom 12. November 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (2025-2032)
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (2025-2032) (im Folgenden „Protokoll“) wird vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Protokolls genehmigt.
Article 2
Das Protokoll wird gemäß seinem Artikel 13 ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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